Zur Vorbeugung gegen den Pilzbefall an Wänden und Decken werden diverse Antischimmelfarben angeboten. Wie gut sie auf längere Sicht tatsächlich wirken, darf angezweifelt werden, doch dass sie gesundheitsgefährdende Biozide enthalten, das ist sicher. Dass man Schimmel in der Wohnung, so auch im Keller, loswerden will und muss, liegt auf der Hand, denn Studien belegen zum Beispiel die allergene Wirkung der Pilze, was massive Atemwegserkrankungen wie Asthma im Schlepptau hat.

Schimmelpilzsporen verteilen sich über die Raumluft. Dort, wo sie etwas Feuchtigkeit vorfinden, siedeln sie sich an, wachsen heran und breiten sich immer weiter aus. Wo sie organische Partikel, Hausstaub, Haarschuppen oder Fasern finden, haften sich die Pilzsporen bevorzugt an. Papier, Pappe, Tapete und Holz sind besonders beliebte „Nistplätze“ für den Schimmel. Für manche Arten reichen schon gut 70 Prozent Luftfeuchtigkeit aus, um prima gedeihen zu können.

Nun sind die Baumärkte so freundlich, uns Antischimmelanstriche anzubieten. Doch so richtig zur Gesundheit tragen diese wahrlich nicht bei, da sie in aller Regel Biozide enthalten (müssen). Diese sind aber nicht nur für Schimmel verheerend, sondern für alle lebenden Zellen. Jene Innenraumfarben beinhalten oftmals Octylisothiazolinon (OIT) mit der chemischen Summenformel C11H19NOS und 3-Iod-2-propinylbutylcarbamat (JPBC) oder kurz Iodocarb, ein Fungizid und Holzschutzmittel (C8H12INO2). Des Weiteren wird auch gern Zink-Pyrithion (C10H8N2O2S2Zn), das in vielen Antischuppen-Shampoos anzutreffen ist, eingesetzt.

All diese Substanzen sind hochgradig wassergefährdend und können allergische Reaktionen auslösen. Durch Farbabrieb und langsame Ausdünstung gelangen sie nach und nach in die Raumluft und tragen zu einer giftigen Staubbildung bei.

Was sich in der Vergangenheit mehr bewährt hat, das sind Kalkfarben. Gerade in den Kellern von Altbauten bedeutet es einen sehr hohen Aufwand, die Ursachen feuchter Wände nachhaltig zu beheben. Dagegen ist es einfach, den pH-Wert an den Wänden und Decken so stark zu erhöhen, dass Schimmel dort nicht mehr gedeihen kann. Der gute alte „Löschkalk“ ist nichts anderes als Kalziumhydroxid. Auch das ist im Prinzip ein Biozid. Dennoch sind Kalkfarben langlebig und umwelt- und gesundheitsverträglich.

Fehlerhaftes Verhalten der Bewohner

Die Ursachen der Schimmelbildung liegen aber auch oft in unsachgemäßem Lüften und Heizen sowie in der Art und Weise, welche Möbel wie und wo aufgestellt werden. Ist weniger als ein halber Quadratmeter nur oberflächlich von Schimmel betroffen, kommt man meistens mit einer gründlichen Reinigung zum Beispiel mit Spiritus und der Änderung bestimmter Verhaltensweisen oder Gewohnheiten aus. Doch wer jetzt sogleich einen Antischimmelanstrich in Erwägung zieht, belastet seine Wohnung mit zusätzlichen Schadstoffen. Welche das sind, das hat ÖKO-TEST im Labor an 19 Farbprodukten ermittelt.

Ergebnisse

Neben den bereits oben erwähnten Bioziden enthalten fast alle getesteten Produkte Konservierungsstoffe wie Methylisothiazolinon (MIT – C4H5NOS) und Benzisothiazolinon (BIT- C7H5NOS), damit die Farben nicht schon im Eimer verkeimen. Schlussendlich kann nur eine von 19 Farben empfohlen werden, eben jene auf Kalkbasis. Solche Isothiazolinone kommen zudem vielfach in Kosmetika zum Einsatz, was zu einer deutlichen Zunahme allergiebedingter Erkrankungen geführt hat.

Das einzige Produkt, das durch ÖKO-TEST mit sehr gut bewertet werden konnte, war AURO-Anti-Schimmelfarbe-weiß, mit dem deklarierten Biozid Calciumhydroxid, siehe zum Beispiel:

Strategien zur Schimmelvermeidung

Die in der beheizten Raumluft enthaltene Luftfeuchtigkeit kann an besonders kalten Wänden kondensieren, also aus der Luft als Wasser „ausfallen“. Ein größerer Schrank zum Beispiel kann ein Stück Wand von der wärmenden Heizung geradezu abschirmen und sorgt so für Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Daher ist schon viel gewonnen, wenn Möbelstücke von einer kühlen, schlecht isolierten Außenwand durchaus zehn Zentimeter abgerückt werden, um dahinter eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten. In vielen Fällen ist es besser, einen direkt mit dem Boden abschließenden Schrank zur Unterbelüftung auf flache Füße zu stellen. Achten Sie auch darauf, dass die Vorhänge nicht berührend bis zum Boden reichen.

Beherztes längeres Lüften ist gerade im Winter deshalb so wichtig, weil kalte Luft per se etwas trockener ist. Je kälter die Lufttemperatur draußen ist, desto weniger Wasserdampf kann die Luft lösen. Wird der Raum dann nach dem Stoßlüften wieder beheizt, steigt die Temperatur schnell an, und die erwärmte, trockene Luft ist nun bereit, sehr viel Wasserdampf, der vielleicht aus Küche oder Bad in der Wohnung wabert, aufzunehmen.

Beim Versuch, kleinere Schimmelflächen zu reinigen, verwenden Sie bitte keinen Essig, schon gar nicht bei einer kalkhaltigen Wand, denn der dadurch induzierte geringere pH-Wert ist geradezu Futter für den Schimmelpilz. Beim Abwischen sollten Sie auf keinen Fall den sporenhaltigen Staub aufwirbeln und in der Wohnung verteilen. Verwenden Sie dabei unbedingt Handschuhe, eine Schutzbrille und möglichst auch eine hochwertige Atemschutzmaske. Schimmelige Silikonfugen sollten erneuert werden. Nach der Aktion muss Ihre Bekleidung sofort gewaschen werden.

Gefährdung der Gesundheit durch Bestandteile in Antischimmelfarben

Jodpropinylbutylcarbamat (JPBC) ist eine halogenorganische Verbindung, welche schwere Augen- bis hin zu Kehlkopfschäden zur Folge haben kann. Zink-Pyrithion ist mit seinen hautreizenden Eigenschaften dagegen fast harmlos. Durch Löschkalk kann es bei unsachgemäßer Handhabung zwar auch zu Haut- und Augenreizungen kommen, aber das Kalziumhydroxid bleibt in der abgetrockneten Farbe fest gebunden und wird dann nicht mehr in die Raumluft abgegeben.

Die Farben von Poco, Obi, Relius und Glutolin enthalten leider noch immer größere Mengen an ausdünstendem Formaldehyd, das die Schleimhäute reizt, Allergien befördert und verdächtigt wird, Krebs auszulösen. Drei der untersuchten Farben enthielten Blei und Silber. Letzteres wirkt bekanntlich keimabtötend und kommt daher auch bei Antibiotika zum Einsatz. Durch die vermehrte Verwendung von Silber in alltäglichen Produkten fördern wir aber die Bildung von Resistenzen bei Bakterien.

Abschließend möchten wir noch einige wenige Klarstellungen zu den Begriffen Kennzeichnung, Biozidprodukte und Biozidverordnung vornehmen:

  1. Kennzeichnung

    Alle Biozidprodukte müssen bei der BAuA registriert werden, das ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Daraufhin erhalten die Produkte eine BAuA-Registrierungsnummer nach dem Schema N-XXXXXX, die den Nachweis darüber führt, dass die enthaltenen Wirkstoffe und deren Gehalte bekannt sind.
    Bei sogenannten „behandelten Waren“ müssen die Wirkstoffe ohne Mengenangaben lediglich aufgelistet werden. Gemäß Aussage der BAuA ist es gerade bei Antischimmelfarben nicht einfach festzulegen, ob es sich eindeutig um ein Biozidprodukt oder nur um eine behandelte Ware handelt. Hierbei kam es schon zu mancher juristischer Einzelfallprüfung.

  2. Biozidprodukte

    In etwa die Hälfte der Antischimmelfarben wird als Biozidprodukt, die andere als behandelte Ware geführt, obwohl viele nahezu exakt gleich zusammengesetzt sind. Eine Antischimmelfarbe im Sinne behandelter Ware enthält ein Beschichtungsschutzmittel, das die Schimmelbildung auf dem späteren Farbanstrich verhindern soll.

  3. Biozidverordnung

    Diese europäische Verordnung ist im Jahre 2012 in Kraft getreten, wobei aber die Bewertung der Stoffe in bestimmten Produktgruppen noch nicht abgeschlossen ist. Voraussichtlich wird dies aber 2024 der Fall sein. Offiziell ist heute noch kein einziges Biozid für Aktivitäten gegen einen Schimmelbefall von Baumaterialien zugelassen. Es gilt allerdings eine Übergangsregelung für die älteren Wirkstoffe OIT und Zink-Pyrithion.

 

Beitragsbild: pixabay.com – bru-nO

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Keller ist eine sehr brauchbare Sache, kann man doch dort so viele Dinge zwischenlagern, die man vielleicht später noch einmal gut gebrauchen kann. Dem ist aber nicht so, sobald sich da unten Schimmel breitmacht. Denn der Schimmel besudelt alles, was Sie nur mal kurz im Keller unterstellen möchten, nichts davon ist dann noch brauchbar, alles muss entsorgt werden, Schade eigentlich.

Die Ursachen für den Schimmel im Keller lassen sich im Wesentlichen so zusammenfassen:

  • Bauliche Mängel, insbesondere mit Blick auf Sperrschichten
  • Zu hohe Luftfeuchtigkeit wegen unzureichender Möglichkeiten des Lüftens
  • Defekte Wasser- und Heizungsrohre
  • Eindringendes Wasser aufgrund von Unwettern

Guter Tipp:

Stellen Sie in Ihrem Keller ein Hygrometer auf und prüfen Sie die Messwerte der Luftfeuchtigkeit. Wenn diese die Marke von 60 Prozent wiederholt über längere Zeit übersteigt, ist dies ein Gebot zum Handeln.

Die bauliche Abdichtung des Kellers muss in Ordnung sein

Hierzu gehört unbedingt eine gute Wärmedämmung der Außenwände. Verwenden Sie dafür zum Beispiel Bauplatten aus Polyurethan, weil in diese extra eine Silikatschicht eingearbeitet ist, die ein hohes Maß an Feuchtigkeit aufnehmen kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „kapillaraktiven Baustoffen“. Oben drauf kommen dann möglichst ein Kalkputz und eine Kalkfarbe.

Darüber hinaus muss mit einer funktionierenden Horizontalsperre dafür gesorgt werden, dass Feuchtigkeit in der Wand nicht von unten aufsteigen kann. Die eingelegten Dichtfolien sind bei vielen Altbauten undicht oder gar nicht vorhanden. Im Rahmen der Sanierung lassen sich solche Sperrschichten aber nachträglich einbringen.

Wasser sucht und findet immer den Weg des geringsten Widerstandes, soll heißen, dass zum Beispiel ein undichtes Wasserrohr an ganz anderer Stelle in der Wand positioniert sein kann, als uns der Schimmelfleck weismachen will. Das macht die Ursachenforschung zum Teil extrem schwierig, sodass Sie gut beraten sind, einen Fachbetrieb mit der Schadensbehebung zu beauftragen.

Erst wenn die Ursache des Wassereintritts in den Keller behoben ist, macht es Sinn, sich der nachhaltigen Beseitigung des Schimmels zuzuwenden. Dazu bietet der Fachhandel verschiedene Produkte an. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Schimmelsprays, die einfach nur großräumig auf den Schimmelfleck gesprüht werden. Nach der angegebenen Einwirkungszeit kann das Ganze dann abgewischt werden.

Vorsicht:

Verwenden Sie bei der Beseitigung von Schimmel zu Ihrem eigenen Gesundheitsschutz unbedingt Einweghandschuhe, eine Atemschutzmaske und möglichst auch eine Schutzbrille.

Gute alte Hausmittel gegen Schimmel

Schimmelpilze mögen in ihrem Lebensmilieu weder zu niedrige noch zu hohe pH-Werte. Aus diesem Grunde funktioniert bei manchen Schimmelarten der Einsatz von Essig, der für uns und die Umwelt praktisch ungiftig ist, recht gut. Träufeln Sie also reichlich davon auf ein Tuch oder Schwamm und reiben Sie die Schimmelstellen kräftig damit ein. Danach wischen Sie alles mit einem feuchten Lappen nach.

Vorsicht:

Verwenden Sie keinen Essig auf Kalkwänden beziehungsweise Kalkfarben, da dies zu einer unschönen chemischen Reaktion führt, bei der giftige Salze oder Gase entstehen können. Zugleich bildet sich so geradezu ein begehrter Nährboden für Schimmelpilze.

Alkohol ist ebenfalls für die Umwelt unbedenklich und wirkt nicht nur desinfizierend, sondern auch hydrophil, das heißt, er entzieht dem Schimmel sein Wasser, vorausgesetzt, er wird möglichst hoch konzentriert (> 70 %) aufgetragen. Da Alkohol ein sehr flüchtiger Stoff ist, müssen Sie die Reinigungsprozedur mehrmals wiederholen.

Mit Wasserstoffperoxid (H2O2) haben schon viele Frauen ihre Haare hellblond gefärbt, doch Schimmelpilze halten so richtig gar nichts von einer solchen Maßnahme der Typänderung. Sorgen Sie im Vorfeld dafür, dass der Untergrund erst einmal absolut trocken ist. Testen Sie das zum Beispiel mit Löschpapier, das sie ein Weilchen auf die Wand drücken. Zeigt dies noch Feuchtigkeit an, sollte ein Föhn oder Heizstrahler zum Einsatz kommen.

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Dieser Beitrag wurde am 10.03.2022 erstellt.

 

Wer die Ursachen der Entstehung dieser überaus hässlichen und zudem die Gesundheit gefährdenden Schimmelflecken kennt, hat gute Chancen, dass diese in seiner Wohnung erst gar nicht entstehen. Zunächst einmal sind die Pilzsporen jederzeit allgegenwärtig in der Luft mehr oder weniger dicht vorhanden. Sie warten nur darauf, irgendwo Verhältnisse vorzufinden, die ihnen ein gutes Leben und Gedeihen bescheren. Wonach sie Ausschau halten, das sind vor allem Feuchtigkeit, Wärme und Sauerstoff. Als Nährboden bevorzugt der Schimmelpilz Tapete, Textilien, Holz, Farben, aber auch Putz.

Es geht also auf jeden Fall darum, Feuchtigkeit oder gar Nässe im Bereich der Wände zu vermeiden, denn auf den Sauerstoff in der Luft und etwas wohltuende Wärme können wir in der Wohnung schlecht verzichten. Insofern ist es überaus wichtig, dass bei einem Neubau eine ausreichende Bautrocknung stattgefunden hat. Bei älteren Häusern sind es oftmals kleine Risse im Mauerwerk, die eine ständige Diffusion von Feuchtigkeit von außen nach innen an bestimmten Stellen ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollten auch regelmäßig die Dachrinnen und Fallrohre auf Undichtigkeit überprüft werden.

Am wichtigsten ist selbstverständlich ein wasserdichtes Dach. Schäden in diesem Bereich sind tatsächlich die häufigsten Ursachen für eindringende Feuchtigkeit. Auf der anderen Seite ist es der Keller, der dem Schimmel viele Möglichkeiten bietet. Je nach geologischem Untergrund können Türen und Fenster im untersten Bereich des Hauses Starkregenereignissen oft nicht standhalten. Die Nässe wird nicht selten durch die Wände oder sogar durch das Fundament beziehungsweise die Bodenplatte gepresst, was meistens auf eklatante Baumängel bei der Isolierung des Hauses zurückzuführen ist. Wenn so etwas vorliegt, ist eine kostenaufwendige Sanierung dieser Bereiche erforderlich.

Aber so schlimm muss es ja nicht gleich kommen, um dem Schimmel den Weg zu ebnen, denn dieser gibt sich oft genug schon mit einer erhöhten Luftfeuchtigkeit in den Räumen zufrieden. Das liegt daran, dass überall dort, wo die Luft etwas abkühlt, sofort Feuchtigkeit kondensiert. Daher sind die kühle Außenwand und der Fenstersims prädestinierte Schimmelstellen.

So vermeiden Sie Schimmelbildung

Damit kommen wir direkt zu dem wichtigen Thema Lüften. Drehen Sie morgens und abends die Heizung kurz aus und sorgen Sie für ein paar Minuten ordentlichen Durchzug in der Wohnung. Dies führt zu einem schnellen Luftaustausch. Zwar fühlt sich die frische Luft im Winter kühl und feucht an, aber wenn diese dann in der Wohnung rasch wieder aufgeheizt wird, kann sie dadurch potenziell viel zusätzlichen Wasserdampf vollständig lösen.

Auf der anderen Seite sollte die Raumtemperatur der beheizten Räume nicht unter 19 Grad Celsius sinken, ansonsten ist das Lösungsvermögen der Luft für Wasserdampf zu gering und es kommt an einigen Wandstellen zu Kondenswasser. Dies passiert übrigens auch, wenn Sie einen weniger genutzten Raum kaum beheizen und die Tür zu einem warmen Raum offensteht. Die Warmluft dringt dann mit ihrem relativ hohen Feuchtegehalt dort ein und kühlt etwas ab, wobei sie ihre Feuchtigkeit nicht mehr länger lösen kann.

Mithilfe eines einfachen Hygrometers, das Sie im Handel für ein paar Euro kaufen können, wird der Grad der Luftfeuchtigkeit ständig angezeigt. Steigt diese über 65 Prozent, ist wieder einmal ein Zeitpunkt zum Stoßlüften gekommen. Beachten Sie darüber hinaus, dass Ihre Möbel nicht zu dicht an einer kühlen Außenwand stehen. Halten Sie dort einen Spalt von mindestens zehn Zentimetern ein, damit die Luft frei zirkulieren kann.

Wenn Sie geduscht haben, wischen Sie die Duschkabine am besten etwas trocken und lassen die Badezimmertür verschlossen. So verhindern Sie, dass sich Wasserdampf in der gesamten Wohnung verbreitet. In der Regel gibt es in fensterlosen Badezimmern einen Abzug, der mit der Zeit für einen Luftaustausch sorgt. Ein weiteres Problem kann die Wäsche darstellen, die zum Trocknen in der Wohnung aufgehängt wird. Solange es draußen nicht zu kalt ist, nutzen Sie dafür lieber den Balkon oder die Terrasse.

Um in problematischen Fällen bestimmte Wandbereiche gezielt zu erwärmen und zu trocknen, haben sich Infrarotheizungen gut bewährt. Bei den sogenannten Hybrid-Infrarotheizungen werden Konvektionstechnik und Infrarotstrahlen so kombiniert, dass zugleich die Raumluft und die Wand erwärmt werden.

Schimmel an der Wand gefährdet die Gesundheit

Bei länger andauerndem Kontakt mit Schimmel können sich gerade bei Kindern Allergien entwickeln, die dann das ganze Leben bestehen bleiben. Daher sollten Sie auf folgende Symptome achten, sie können ein Indikator für Schimmelsporen in der Raumluft oder andere Wohngifte sein:

  • Ständige Atemwegserkrankungen wie Schnupfen, Husten, Bronchitis, Infekte
  • Asthmaanfälle mit Atemnot
  • Andere allergische Reaktionen wie Nasenlaufen, Augentränen, Hautausschläge
  • Konzentrationsschwierigkeiten oder chronische Erschöpfung
  • Fieber und Muskelschmerzen
  • Rezidivierende Magen-Darm-Erkrankungen

Im Zweifel sollten Sie einen Experten für Wohngifte konsultieren, der Toxine in der Raumluft mit unterschiedlichen Messmethoden aufspüren und konkrete Vorschläge zum Abstellen des Problems machen kann.

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Dieser Beitrag wurde am 09.03.2022 erstellt.

Nein, man sieht ihn nicht immer gleich, den Schimmel in der Wohnung. Aber es gibt ein paar untrügliche Hinweise, die Sie ernst nehmen sollten:

  • Sehr oft hohe Luftfeuchtigkeit im Raum
  • Ein muffiger Geruch
  • Verfärbungen der Tapete
  • Wasser- oder sogar Stockflecken an der Wand
  • Silberfische
  • Sich stellenweise lösende Tapeten oder Fußleisten
  • Häufig auftretende Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Infekte, Atemwegsbeschwerden, allergische Symptome

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Wohnung auf das Vorhandensein von Schimmel zu testen, die da wären:

  • Schnelltests
  • MVOC-Messungen und weitere wissenschaftliche Verfahren
  • Einsatz von Spürhunden

1.) Schnelltests basieren meistens auf diesen Verfahren:

  • Sedimentationsplatte mit Nährboden
    Sofern sich in der Raumluft Schimmelsporen befinden, setzen diese sich auf der Platte ab, um sich darauf weiter zu entwickeln. Die Platte wird dann zu einem Labor zur Untersuchung geschickt. Nach ungefähr fünf Arbeitstagen erhalten Sie das Ergebnis. Da aber nicht alle Schimmelsporen flugfähig sind, können diese bei derartigen Tests unerkannt bleiben.
  • Abklatsch-Nährboden
    Dieser wird direkt gegen die verdächtige Wandstelle gedrückt, um ihn ebenfalls einer Laboruntersuchung zuzuführen. Erweist sich der Test als positiv, teilt man Ihnen auch gleich die Schimmelpilzgattung mit.
  • Abstrichstäbchen
    Das Abstrichstäbchen wird in direkten Kontakt mit der vermuteten Schimmelstelle gebracht und dann im Labor genau analysiert. In diesem Fall müssen Sie aber durchaus zwei Wochen auf das Ergebnis warten.
  • Hausstaubprobe
    Da sich Schimmel mit der Zeit immer auch im Hausstaub wiederfinden lässt, ist dies ebenfalls eine Möglichkeit, ein Labor mit einer Analyse zu beauftragen.

2.) Übliche anerkannte Verfahren durch Sachverständige

  • Messung der Schimmelpilzbelastung der Raumluft gemäß DIN ISO 16000-16 bis -18
  • Messung der Sporendichte in der Raumluft gemäß DIN ISO 16000-20
  • Messung der kultivierbaren Schimmelpilze gemäß DIN ISO 16000-21
  • MVOC-Messungen
    Die Abkürzung steht für „Microbial Volatile Organic Compounds“, was mit „mikrobielle flüchtige organische Verbindungen“ übersetzt werden kann. Solche Stoffe gehen oft mit Schimmelpilzen einher und erzeugen jenen muffigen Geruch. Unmittelbar nach einer Sanierung oder Neubau liefern diese Tests zuweilen falsch-positive Ergebnisse. Außerdem darf am Tag der Probenahme in dem zu testenden Raum nicht gekocht oder gebacken werden. Auch müssen alle Türen und Fenster für mehrere Stunden geschlossen gehalten werden.

3.) Ausgebildete Schimmel-Spürhunde

Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung e. V. hat bislang aber nur vier Hunde für diese Tätigkeit zertifiziert.

Kosten und Zuverlässigkeit der Tests

Ein Schimmeltest kostet in der Regel zwischen 30 und 90 Euro. Wenn ein Labor einbezogen wird, gilt eher das obere Preissegment. Ein guter Spürhund erreicht eine hundertprozentige Trefferquote. MVOC- und Luftkeimmessungen kommen zwar auf 70 Prozent, aber das reicht natürlich nicht für eine sichere Aussage. Daher macht es Sinn, unterschiedliche Tests zu kombinieren. Das Bundesumweltamt (UBA) rät zu folgender Vorgehensweise:

  • Abklatsch- oder Abdruckproben
  • Sedimentationsplatten und Staubproben
  • Messung der Gesamtbelastung der Innenraumluft

Wer ist wirklich ein Sachverständiger?

Da Schnelltests eben nicht so ganz sicher sind, ist es immer besser, einen Sachverständigen zurate zu ziehen. Doch dieser Begriff ist nicht geschützt, das heißt, auch Sie können sich diese Jacke anziehen. Zum Glück gibt es das Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern, in dem alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingetragen sind.

https://svv.ihk.de/svw-suche/4931566/suche-extern

Allein mit dem Suchbegriff Schimmel und Ihrem Wohnort kommen Sie dort schon sehr weit. Unter „Suche verfeinern“ können Sie zum Beispiel noch die vermuteten Schadstoffe oder die Art der Gebäudeschäden spezifizieren.

Die verschiedenen Schimmelarten und ihr Einfluss auf unsere Gesundheit

Von den geschätzt 250.000 Schimmelarten weltweit wurden bislang circa 100.000 näher bestimmt. Schwarzer, grüner und weißer Schimmel sind jene Sorten, die wir meistens in unseren Wohnungen und Häusern zu beklagen haben. Für die Färbung ist jeweils der Fruchtkörper des Schimmelpilzes verantwortlich. Doch allein anhand der Farbe kann noch keine Aussage über die Gattung eines Schimmelpilzes gemacht werden, da diese innerhalb einer Spezies stark variieren kann.

Gelber Schimmel (Aspergillus flavus) kommt zwar in Wohnräumen vor, wird aber aufgrund seiner unauffälligen Farbe, die auch bräunlich oder ocker ausfallen kann, seltener wahrgenommen. Im Gegensatz zu anderen Sorten kann gelber Schimmel bereits bei eher noch geringer Luftfeuchtigkeit (60 %) und ab 0 °C keimen.

Dieser Schimmel befällt meistens stärkehaltige Lebensmittel wie Mais, Getreide oder Erdnüsse. In wärmeren Räumen sind oft Baumwollstoffe und Polstermöbel seine Opfer. Im Zuge seines Stoffwechsels entsendet er das Gift Aflatoxin, was besonders gesundheitsgefährdend ist und zu Leberkrebs und Herzversagen führen kann.

Roter Schimmel (Neurospora oder Chrysonilia sitophila) wird auch als Bäcker- oder roter Brotschimmel bezeichnet. Da er Zellulose liebt, sitzt er oft auf Tapeten, Kartonagen und Büchern. Seine Konsistenz reicht von trocken bis schleimig. Typischerweise kann Asthma durch diese Schimmelart ausgelöst werden.

Weißer Schimmel ist auf hellem Untergrund wie Putz kaum oder erst spät zu erkennen. Häufig versteckt er sich an den Decken oder in den Ecken des Fußbodens. Beliebte Plätze sind auch der Keller oder die kühle Außenwand hinter dem Schrank. Er wird immer wieder mit Salzausblühungen auf Beton, Mörtel oder Ziegel verwechselt. Wenn sich in Ihrem Umfeld Staubläuse, Kellerasseln oder Silberfische herumtreiben, darf dies als Hinweis auf den Schimmel gewertet werden. Die damit verbundenen gesundheitlichen Symptome können Nasennebenhöhlenentzündungen, häufige Erkältungen mit Halskratzen und Husten bis hin zur chronischen Bronchitis, Hautkrankheiten oder Gelenkschmerzen sein.

Schwarzer Schimmel setzt sich in der Regel gleich aus mehreren Schimmelarten zusammen und bildet sich stets auf feuchten Mauern, Tapeten, verputzten Wänden, aber auch auf Fliesenfugen und Decken. Seine „Wohlfühltemperatur“ reicht von 6 bis zu 45 Grad Celsius. So kann er grau und schleimig oder auch pudrig-trocken in Erscheinung treten.

Schwarzer Schimmel ist für den Menschen sehr giftig. Der häufig auftretende „Aspergillus niger“ kann Allergien auslösen, zu Nierenerkrankungen führen und schwere Infektionen befördern. „Stachybotrys chartarum“ kann Stachybotryose verursachen, die leicht mit Alzheimer zu verwechseln ist.

Grüner SchimmelAspergillus fumigatus“ ist sehr verbreitet. Grünlich sind daran vor allem die Sporenträger, die anderen geradezu flauschigen Bestandteile erscheinen eher grau bis weißlich. Sein gesamtes Erscheinungsbild ist daher eher blau-grau-grünlich. Diesen Schimmel finden Sie vor allem auf Lebensmitteln und Blumenerde, aber auch in Küche und Bad.

Das Gift Gliotoxin, das er produziert, ist relativ harmlos, aber es kann das Immunsystem schwächen. So können sich Kopfschmerzen und in der Folge Allergien entwickeln, die sogar zu Asthma führen können.

 

Dieser Beitrag wurde am 09.03.2022 erstellt.

Der Gesetzgeber hat es so vorgesehen, dass eine Mietminderung dann begründet ist, wenn aufgrund von Schimmel eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich ist. Dies gilt aber nicht, wenn dem Mieter der Mangel schon bei Vertragsabschluss bekannt war oder der Mieter selbst den Mangel herbeigeführt hat.

Wie hoch so eine Mietminderung realistisch angesetzt werden kann, lässt sich nicht allgemein festlegen, wohl aber an einigen Beispielen auf der Grundlage von Gerichtsurteilen aufzeigen:

  • Schimmel im Keller –                                                                  bis zu 5 Prozent
  • … in der Wohnung –                                                                    … 25 Prozent
  • … im Bad –                                                                                     … 30 Prozent
  • … aufgrund ständiger Durchfeuchtung der Wohnung –      … 80 Prozent

Kurzer Blick ins Mietrecht

Bei Schimmel in der Wohnung muss wegen der damit einhergehenden Gesundheitsgefährdung auf jeden Fall gehandelt werden. Eine daraus abgeleitete Mietminderung fußt auf § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Rechts- oder Sachmangels, der eine Mietminderung rechtfertigt. Dieser muss natürlich dem Vermieter angezeigt werden und der Mieter muss diesem eine angemessene Zeitspanne für die Behebung des Mangels einräumen.

In der Rechtsprechung wird sehr wohl so argumentiert, dass Auswirkungen von Feuchtigkeit in der Wohnung einen Sachmangel darstellen. Doch bevor Sie eine Mietminderung geltend machen, sollten Sie unbedingt die Schimmelursache hinterfragen in der Art, ob sie tatsächlich ausschließlich aufgrund von Mängeln in der Bausubstanz entstanden ist oder ob Sie als Mieter möglicherweise einen erheblichen Anteil daran tragen, weil Sie zum Beispiel die Wohnung nicht richtig oder nur unzureichend lüften.

Baulich bedingter Schimmelbefall

Diese Schäden oder Baumängel können eine nachhaltige Schimmelbildung im Haus auslösen:

  • Risse im Mauerwerk
  • Ungenügende Wärmedämmung
  • Wärmebrücken
  • Unzureichende Möglichkeit zur Beheizung
  • Undichte Türen oder Fenster
  • Mängel am Außenputz
  • Technische Leitungsdefekte wie Rohrbruch

Für derartige Mängel tragen die Mieter in aller Regel keine Schuld. Sie sind rechtzeitig durch den Hauseigentümer zu beheben.

Achtung: Falls Ihnen solche Mängel zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages bekannt sind, können Sie deshalb später keine Mietminderung geltend machen.

Bei Neubaufeuchtigkeit handelt es sich meistens um Putz, der noch nicht vollständig durchgetrocknet ist. In der Rechtsprechung hat sich in solchen Fällen eine temporäre zehnprozentige Mietkürzung oder eine Reduzierung der Heizkosten durchgesetzt.

Jeder Mieter trägt laut Mietrecht eine Obhutspflicht gegenüber dem Mietobjekt. Das bedeutet, dass er das Lüften und Heizen den Gegebenheiten in der Wohnung anzupassen hat. Allerdings gibt es diesbezüglich keine allgemein definierten Verhaltensregeln. Insofern haben die Gerichte bislang jeden Einzelfall individuell entschieden. Klar ist aber, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, ständig den Versuch zu machen, durch Lüften und Heizen einen Baumangel auszugleichen.

Isolierungsmaßnahmen können eine Schimmelbildung befördern

Diesbezüglich sind gerade die sogenannten Energiesparfenster schon seit ein paar Jahren zum Reizthema geworden. Sie schließen so dicht, dass kaum Feuchtigkeit von innen nach außen gelangen kann, sich dafür aber vermehrt auf den kühlen Scheiben niederschlägt (Kondensation). Wenn sich dadurch Schimmel bildet, ist eine Mietminderung durchaus möglich. Mithilfe von zusätzlich installierten Lüftungsgittern konnte in solchen Fällen oftmals Abhilfe geschaffen werden.

In den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen außerdem diese Ursachen für Schimmelentstehung:

  • Undichte Rohrleitungen
  • Eindringendes Wasser beziehungsweise Tauwasser aufgrund eines undichten Daches
  • Diffundierende Feuchte bei nassem Baugrund wegen unzureichender Sperrschicht
  • Fehlende oder ausreichende Belüftung eines fensterlosen Badezimmers
  • Undichte Siphons oder Boiler
  • Schlecht gedämmte Rollladenkästen

Der Mieter dagegen hat beim Heizen lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Raumtemperatur immer mindestens 15 Grad Celsius beträgt, abgesehen von den kurzen Zeiten des Stoßlüftens.

Wie viel Mietminderung kann ein Mieter geltend machen?

Wenn eine Wohnung durch den Mieter unverschuldet größere verschimmelte Bereiche aufweist, setzt die Rechtsprechung je nach Intensität eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent an. In besonders ausgeprägten Fällen, wenn eine Wohnung insgesamt erheblich durchfeuchtet ist, kann dies auch noch mehr sein. Dagegen hat Schimmel im Keller vor Gericht nicht so eine hohe Priorität. Gerade in Altbauten ist Feuchtigkeit im Keller wegen der Alterung der Isolierung fast die Regel.

Eine einheitliche Mietminderungstabelle gibt es aber nicht, die Gerichte mussten bislang jeden Einzelfall individuell bewerten. Daher ist jeder betroffene Mieter gut beraten, selbst aussagekräftige Beweisfotos zu machen oder das Protokoll eines Fachbetriebs zur Schimmelsanierung bereitzuhalten.

Eine Mustervorlage für ein Anschreiben des Vermieters zur Erwirkung einer Mietminderung finden Sie zum Beispiel hier:

https://www.mietrecht.com/wp-content/uploads/muster-mietminderung-schimmel.pdf

https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.mietrecht.com%2Fwp-content%2Fuploads%2Fmuster-mietminderung-schimmel.doc&wdOrigin=BROWSELINK

Mietminderung aus Sicht des Juristen mit Urteilen

Durch immer dichtere Fenster und Türen sowie durch die ständige Verbesserung der Dämmmaterialien hat das Auftreten von Schimmel in Mietwohnungen in der Tat deutlich zugenommen. Vermieter neigen dazu, bei Schimmel den Mietern ein Fehlverhalten unterzujubeln. Die Vorwürfe reichen meistens von falscher Wohnraumnutzung, die zu erhöhter Luftfeuchtigkeit führt, über unzureichende Sauberkeit bis hin zu falschem Verhalten beim Heizen oder Lüften.

Im realen Leben gibt es nicht immer nur A oder B, sondern, meistens sogar, A und B, soll heißen, dass in vielen Fällen von Mischursachen auszugehen ist: Beides, Baumängel und fehlerhaftes Verhalten der Mieter begünstigen zusammen die Schimmelbildung. Das bedeutet aber auch, dass ein absolut richtiges Verhalten der Mieter das Schimmelwachstum im Ergebnis nicht unterbinden kann.

Schimmel als Mangel der Mietsache

Interessant ist hier ein richterliches Urteil, dass schon die bloße Gefahrbesorgnis, dass Feuchtigkeit zu Schäden und Schimmelbildung führen könnte, einen Mangel der Mietwohnung darstellt (LG Hbg. 11.07.2000 Az. 316 S 227/99).

  • Mängelanzeige

Schimmelbefall muss der Mieter beziehungsweise sein Rechtsanwalt gem. § 536c Abs. 1 BGB sofort beim Vermieter anzeigen. Nur so ist gewährleistet, dass dieser der weiteren Ausbreitung so früh wie möglich entgegenwirken kann.

Allein schon ein Verdacht auf Schimmel, zum Beispiel wegen eines muffig-modrigen Geruchs, ist dem Vermieter anzuzeigen. Falls sich der Verdacht nicht bestätigt, muss der Mieter nicht die Kosten für den durch den Vermieter beauftragten Experten tragen.

Der Mieter trägt im Falle eines Mietrechtsstreits die Beweislast, dass er den Mangel angezeigt hat (BGH 05.12.2012 Az. VIII ZR 74/12), ansonsten verwirkt er sein Recht auf Mietminderung. Selbstverständlich muss dem Vermieter im Zuge der Mängelanzeige zur Beseitigung der Mängel eine angemessene Frist eingeräumt werden.

Ist die Tauglichkeit des Mietobjekts aufgrund eines vorliegenden, nicht behobenen Mangels nachteilig beeinträchtigt, tritt gemäß § 536 Abs. 1 S. 2 BGB die Minderung der Miete in Kraft.

Vermieter haben das Recht, ihren Mietern entweder gleich zu Beginn des Mietvertrages oder auch während des Mietverhältnisses bestimmte Vorgaben zum Lüften und Heizen zu machen. Dabei darf allerdings nicht das Recht der Mieter auf ungestörtes Wohnen in unzumutbarer Weise beschränkt werden (BGH 18.04.2007 Az. VIII ZR 182/06). Hier werden dreimaliges tägliches Querlüften und ein bis zu 15-minütiges Stoßlüften zum Beispiel nach dem Kochen oder Duschen als durchaus zumutbar erachtet (LG Hbg. 11.07.2000 Az. 316 S 227/99). Der Bundesgerichtshof hat im Mietrecht sogar für das Verlangen eines viermaligen Lüftens pro Tag grünes Licht gegeben (BGH 18.04.2007 Az. VIII ZR 182/06).

Erst dann, wenn der Mieter seiner Pflichten nachkommt und dennoch ein Schimmelbefall zu verzeichnen ist, ist die Mietminderung gerechtfertigt. Andernfalls kann der Mieter für das Auftreten des Schimmels verantwortlich gemacht werden (BGH 11.07.2012 Az. VIII ZR 138/11).

Fensterlose Badezimmer zum Beispiel, die über eine Innen- beziehungsweise Zwangsentlüftung verfügen müssen, können schon der Sache nach nicht aufgrund falschen Lüftungsverhaltens des Mieters von Schimmel befallen sein (LG BO 08.11.1991 Az. 5 S 100/91).

Hinsichtlich der Möblierung gilt, dass die Mieträume bauphysikalisch so beschaffen sein müssen, dass Tauwasserbildung ausgeschlossen ist, wenn die Möbel einige Zentimeter von der Zimmerwand entfernt aufgestellt werden. Der Mieter ist berechtigt, die gesamte Wohnfläche mit üblicher Möblierung zu nutzen (LG Lü. 07.03.2014 Az. 1 S 106/13). Der Scheuerleistenabstand sollte dazu ausreichend sein (LG Bln. 14.06.1988 Az. 64 S 176/88). Nur dann, wenn zwischen Mieter und Vermieter hinsichtlich eines größeren Abstandes eine zusätzliche ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, ergibt sich eine entsprechende Verpflichtung des Mieters (LG Mhm. 14.02.2007 Az. 4 S 62/06).

Wenn sich in der Mietwohnung viele Pflanzen oder Aquarien befinden, die das Wohnklima beeinflussen, ist der Mieter dazu verpflichtet, die erhöhte Feuchtigkeit durch verstärktes Lüften entweichen zu lassen.

Bei Neubaufeuchte oder im Falle eines nachträglichen Einbaus von isolierverglasten Fenstern muss der Vermieter seine Mieter in ausreichendem Maße darüber informieren, dass dies eine Anpassung des Lüftungs- und Heizverhaltens erfordert. Kommt es zur Schimmelbildung, weil diese Kommunikation verpasst wurde, ist die Mietminderung möglich (LG Mü. I 08.03.2007 Az. 31 S 14459/06). Das eindeutige Verschulden des Vermieters für einen Schimmelschaden liegt auch dann vor, wenn ein Mieter die ersten Anzeichen von Schimmel gemeldet hat, der Vermieter sich aber nicht zu einer angemessenen Reaktion entschlossen hat (KG Bln. 09.03.2006 Az. 22 W 33/05).

Maßgebend für die Mietminderung ist im Mietrecht das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache. Dabei fließt auch die potenzielle Gesundheitsgefährdung durch den Schimmelpilz mit ein (BGH 27.02.1991 Az. XII ZR 47/90). Insofern kann sich die Einbeziehung eines Sachverständigen und eines Fachanwalts für Mietrecht durchaus lohnen. Für Schimmelbefall im Bad beispielsweise liegt ein Urteil für eine Mietminderung um zehn Prozent vor (AG Schöneberg 10.04.2008 Az. 109 C 256/07).

Gleiches gilt für einen feuchten Keller, in dem prinzipiell keine Kartons, Kleidungsstücke, Holzmöbel oder rostempfindliche Metallgegenstände mehr gelagert werden können. (AG Bergheim 12.04.2011 Az. 28 C 147/10). Bei Schimmel an den Wänden des Kinderzimmers kann unter Umständen schon eine Mietminderung von 20 Prozent gerechtfertigt sein (LG BO 22.08.2003 Az. 10 S 52/02).

Ist die Küche wegen Schimmel in ihrem Gebrauch beeinträchtigt, kann die Mietminderung 15 Prozent ausmachen (LG Bln. 15.10.2010 Az. 65 S 136/10). Für das Schlafzimmer hat ein Landgericht das gleiche Maß festgelegt (LG Bln. 23.05.2014 Az. 65 S 524/13). Für Wohnungen, in denen gleich mehrere Zimmer von Schimmel betroffen sind, liegt eine recht heterogene Rechtsprechung vor:

  • Schwarzschimmel an der unteren Silikonfuge der Fenster – 7 Prozent (AG Kn. 21.07.2011 Az. 222 C 25/10)
  • Kleinere Schimmelflecken durch Feuchteschäden – 20 Prozent (LG Bln. 26.11.2010 Az. 63 S 188/10).
  • Großflächige Schimmelausbreitung – 25 Prozent
    (LG Hbg. 17.09.2009 Az. 307 S 39/09)
  • Sämtliche Außenwände zeigen Schimmelbefall – 20 Prozent (AG Köpenick 08.02.2001 Az. 17 C 475/00)
  • Sind bei Erstbezug in einen Neubau alle Räume von Schimmel befallen – 75 Prozent (LG Kn. 15.11.2000 Az. 9 S 25/00)
  • Im Zuge der aufwendigen Sanierung eines größeren Wasserschadens können Räume in der Wohnung über längere Zeit nicht genutzt werden, was eine Mietminderung bis zu 80 Prozent rechtfertigt (AG Kn. 25.10.2011 Az. 224 C 100/11)
  • Bei nachgewiesener* lebensgefährlicher Erkrankung des Mieters durch Schimmel in der Wohnung kann die Mietzahlung sogar ganz ausgesetzt werden (LG Bln. 20.01.2009 Az. 65 S 345/07).

Darlegungs- und Beweislast

Falls es schon in der Vergangenheit zu Schimmelbefall im Haus kam und daraufhin eine Sanierung stattfand, muss der Vermieter bei weiterhin auftretendem Schimmel nachweisen, dass die durchgeführten Arbeiten fachgerecht und erfolgreich waren (BGH 01.03.2000 Az. XII ZR 272/97). Wenn dies so gegeben ist und sich die Schimmelbildung auf die Wohnung nur eines bestimmten Mieters beschränkt, steht dieser in der Pflicht, nachzuweisen, dass sein Verhalten eben nicht die Ursache der Schimmelbildung darstellt (OLG KA 09.08.1984 Az. 3 REMiet 6/84).

*Ein ärztliches Attest allein reicht als Nachweis vor Gericht nicht aus (KG Bln. 26.02.2004 Az. 12 U 1493/00). Es erfordert zusätzlich ein Sachverständigengutachten, aus dem der Umfang einer Gesundheitsgefährdung durch den vorliegenden Schimmel hervorgeht (BGH 18.04.2007 Az. VIII ZR 182/06). Als gesundheitsgefährdende Pilze werden in der Rechtsprechung nur giftbildende Stämme anerkannt, was stets mindestens eine Laboruntersuchung erfordert (KG Bln. 26.02.2004 Az. 12 U 1493/00).

Wurde ein giftiger Schimmelpilz, möglichst unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes, festgestellt, hat der Mieter gemäß § 569 Abs. 1 BGB das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages, aber auch hier mit dem Vorbehalt, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Schadensbehebung eingeräumt wurde. Es gibt aber Fälle, in denen eine solche Fristsetzung keinen Erfolg verspricht oder es dem Mieter eben wegen der enormen Gesundheitsgefahr nicht zuzumuten ist, noch länger in der Wohnung zu verweilen (§ 543 Abs. 3 S. 2 BGB).

 

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Dieser Beitrag wurde als 08.03.2022 erstellt.

Biologische Zersetzungsprozesse finden überall und zu jeder Zeit statt. Deshalb trägt der Wind die Sporen von Schimmelpilzen ständig weiter fort und so gelangen diese vor allem durch offene Fenster und Türen auch in unsere Wohnungen. Weitere Quellen sind unsere Bekleidung, die wir draußen tragen und natürlich bereits angeschimmeltes Obst, das immer mal wieder in unserem Einkaufskorb landet.

Nun sind es gerade die Fenster beziehungsweise ihr unmittelbarer Einzugsbereich, wo zum Teil ideale Lebensbedingungen für Schimmelpilze herrschen. Da gibt es kühlere Scheiben, Rahmen und Fugen sowie verschmutzte, poröse Gummidichtungen, die sich als Nährboden hervorragend eignen. An diesen kühlen Stellen kondensiert der Wasserdampf, der ansonsten in unserer warmen Raumluft vollständig gelöst ist, und genau das macht das Eldorado für die Schimmelpilze aus. Dieser Effekt ist dank der restriktiven EU-Bestimmungen zum Klimaschutz besonders stark an den fast perfekt isolierenden modernen Fenstern in Neubauten zu beobachten, weil kein Milligramm feuchtwarmer Luft den Weg nach draußen findet.

Wegen der großen Gesundheitsgefahr, die von Schimmel ausgehen kann, sollten Sie dagegen unbedingt etwas unternehmen, auch wenn Sie sich vielleicht gar nicht so sehr an den paar hässlichen schwarzen Flecken stören.

Schimmel am Fenster entfernen

Wenn nicht gleich große Teile der Wände im Umfeld der Fenster betroffen sind, reicht es meistens aus, mindestens 70-prozentigen Alkohol oder Brennspiritus auf einen Schwamm zu träufeln und die angeschimmelten Fugen, Kanten oder Wandteile damit mehrmals mit etwas Andruck abzuwischen.

Handelsübliche Mittel zur Entfernung von Schimmel sind zum Teil sehr giftig. Auf jeden Fall sollten Sie mit Gummihandschuhen arbeiten und dabei eine Atemschutzmaske tragen, möglichst auch eine Schutzbrille aufsetzen. Bedenken Sie, dass Sie damit die Ursache der Schimmelbildung nicht beseitigt haben, das heißt, Sie müssen damit rechnen, dass sich an denselben Stellen bald wieder Schimmel bilden wird und Sie die Reinigung wiederholen müssen.

Wegen der ohnehin begrenzten Lebensdauer von Gummidichtungen, die mit deren zunehmender Porosität einhergeht, empfehlen wir den Austausch derselben, wenn an diesen Stellen die Schimmelbildung bereits nicht zu übersehende Maße angenommen hat. In diesem Moment sind viele gewiss leicht überfordert. Die gute Nachricht ist: Es gibt kompetente Fachbetriebe, deren täglich Brot genau die Schimmelbekämpfung ist.

Abschließend möchten wir Ihnen noch ein paar gute Tipps dazu geben, wie Sie die Neubildung von Schimmel zumindest zeitlich weit hinauszögern können:

  • Wenn Sie die Fenster in der kalten Jahreszeit zu lange angekippt lassen, kühlt der Wandbereich oberhalb der Fenster stark aus und es kommt dort vermehrt zur Kondensation von Luftfeuchtigkeit und damit möglicherweise zu Schimmelbildung.
  • Sehr viel besser ist das sogenannte Stoßlüften. In manchen Fällen reichen schon fünf Minuten aus, um die gesamte Raumluft in der Wohnung auszutauschen. Wird die frische Luft danach erwärmt, kann sie umso mehr Wasserdampf lösen, was zu einem relativ trockenen Raumklima führt. Diesen Vorgang dürfen Sie gern dreimal am Tag wiederholen. Der Energieverlust ist dabei sehr überschaubar.
  • Im Sommer wählen Sie zum Lüften immer die Zeiten, wenn die Außentemperatur minimal ist, also am besten nachts oder in den sehr frühen Morgenstunden.
  • Beim Heizen achten Sie darauf, dass sich in den Wohnräumen eine ideale Temperatur von 21 bis 23 Grad Celsius dauerhaft einstellt. Im Schlafzimmer zum Beispiel sind kühlere Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad Celsius durchaus akzeptabel.
  • Wer seine Wäsche zum Trocknen in der Wohnung aufhängt, sorgt damit für eine erhebliche Quelle von Luftfeuchtigkeit. Wenn immer möglich, machen Sie das auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten.
  • Nach jedem Duschen oder Baden sollten Sie das Badezimmer ausgiebig lüften. Fensterlose Räume sollten über eine elektrische Lüftung verfügen, die Sie bitte lange genug eingeschaltet lassen.
  • Gleiches gilt nach dem Kochvorgang in der Küche. Hier kann auch die eingeschaltete Dunstabzugshaube einen guten Beitrag dafür leisten, Feuchtigkeit nach draußen abzuführen. Und wer die Türen von Küche und Bad geschlossen hält, vermindert die Diffusion feuchter Luft in andere Wohnräume deutlich.

 

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Dieser Beitrag wurde am 06.03.2022 erstellt.

Jeder gut sortierte Baumarkt bietet Antischimmel– beziehungsweise Schimmelschutzfarben an, aber nach welchem Prinzip wirken diese eigentlich gegen den Pilz?

Bei herkömmlichen Anti-Schimmel-Farben handelt es sich um Dispersionsfarben, denen sogenannte Filmkonservierer, also pilzabtötende Konservierungsstoffe (Fungizide, Biozide) zugemischt wurden. Schade nur, dass dies hochgradig umweltschädliche Stoffe sind, die zudem die Gesundheit der Hausbewohner arg gefährden. Da diese Farben ihre Wirkstoffe permanent freigeben, ist ihre „Schutzfunktion“ bald dahin. Schon nach wenigen Wochen kann sich erneut Schimmel bilden.

Wie verhält es sich mit Kalkfarben?

Der mineralische, atmungsaktive Anstrich basiert auf Kalkhydrat und wurde früher in alten Häusern sehr häufig verwendet. Wegen des hohen pH-Wertes (> 11) eignen sich diese Farben auch zur Schimmelprävention, insbesondere in Feuchtbereichen. Allerdings haben Kalkfarben durchaus Nachteile:

  • Der zu Beginn hohe pH-Wert geht mit der Zeit kontinuierlich verloren.
  • Die Farben verfügen nur über eine unzureichende Abriebsbeständigkeit, das heißt, sie sind nicht wischfest und damit schlecht zu reinigen.
  • Für den Laien gebärdet sich die Verarbeitung von Kalkfarben als äußerst problematisch.
  • Soll später zum Beispiel mit einer üblichen Dispersionsfarbe renoviert werden, muss die alte Kalkfarbe zuvor komplett entfernt werden, was eine sehr unangenehme Tätigkeit ist.

Der Inhaltsstoff Calciumhydroxid wird übrigens auch als Löschkalk bezeichnet und gilt im rechtlichen Sinne ebenfalls als Biozid, das aber umwelttechnisch als unproblematisch eingestuft werden kann.

Neuere Entwicklungen

Bioni hat inzwischen die Mycosolan Innenfarben gegen Schimmel entwickelt, die gezielt auf gesundheitsschädliche Fungizide und Biozide verzichten. Eine erstaunlich hohe Beständigkeit gegen Schimmel ergibt sich hier durch eine geschickte Kombination aus Feuchteregulierung und einer besonderen Silber-System-Technologie, die in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut (ICT) erarbeitet und dann auch patentiert wurde. Es handelt sich um eine weitestgehend geruchsfreie Wandfarbe in verschiedenen Packungsgrößen und Farbtönen, die jeder Laie leicht verwenden kann.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben, was der Markt an Antischimmelfarben zu bieten hat, möchten wir im Folgenden noch zusammenfassen, was ÖKO-TEST dazu im Frühjahr 2018 herausgefunden hat. In diesem Rahmen wurden immerhin 19 solcher Farben getestet, verglichen und bewertet. Die meisten allerdings enthielten Biozide wie Jodpropinylbutylcarbamat (JPBC), Octylisothiazolinon (OIT) oder Zinkpyrithion, die allergische Reaktionen hervorrufen können und unsere Gewässer vergiften. Schließlich konnte nur eine Farbe mit „sehr gut“ bewertet werden.

Die weniger empfehlenswerten Produkte enthalten Isothiazolinone. Octylisothiazolinon (OIT) und Dichloroctylisothiazolinon (DCOIT) gelten als fungizide und biozide Wirkstoffe. Benzisothiazolinon (BIT) und Methylisothiazolinon (MIT) konservieren und verhindern zudem, dass die Farbe im Eimer verkeimt. Alle diese Stoffe können die Haut und die Augen reizen sowie Allergien auslösen. Dies gilt insbesondere für chlorierte Verbindungen wie DCOIT. Isothiazolinone kommen übrigens häufig auch in Kosmetika vor.

Antischimmelfarben können auch Jodpropinylbutylcarbamat (JPBC) oder Zinkpyrithion enthalten. Erstere kann als halogenorganische Verbindung zu schweren Augenschäden führen, bei längerer Exposition zu Kehlkopfschäden. Zinkpyrithion wirkt eher reizend auf die Haut.

Farben und Lacke sollten heute eigentlich keine größeren Mengen an Formaldehyd mehr enthalten. Doch leider stimmt das nicht. Gleich vier der getesteten Produkte enthielten erhebliche Mengen an krebserregendem Formaldehyd.

In drei der Antischimmelfarben befanden sich giftiges Blei und keimtötendes Silber. Das Problem ist hier ähnlich gelagert wie bei den Antibiotika. Je mehr Produkte wir mit Silber ausstatten, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Bakterien Resistenzen gegen Silberionen entwickeln.

Fazit

Zwar enthalten Antischimmelfarben bedenkliche, gesundheitsgefährdende Stoffe, aber ihre Wirkung verpufft zum Teil schnell. Zudem wird mit so einem Anstrich absolut nichts gegen die Ursachen des Schimmels getan.

 

Dieser Beitrag wurde am 06.03.2022 erstellt.

Kein Wunder, denn das feuchtwarme Badezimmer ist geradezu prädestiniert für die Schimmelbildung. Und ausgerechnet die Duschkabine ist meistens so ein fast abgetrennter kleiner Ort in der Ecke, dass die Raumluft in diesem Bereich bei allem Bemühen nur schwer auszutauschen ist.

Gegen den typischerweise schwarzen Schimmel in den Kanten, Ecken und Fugen der Duschtasse und Duschkabine wurde schon unendlich viel experimentiert, trotzdem bildete er sich immer wieder neu. Was hier aber wirklich nachhaltig hilft, das sind Bleichmittel.

Guter Rat zur konkreten Vorgehensweise

Nach jeder Benutzung der Dusche beträufeln Sie den Schimmel zunächst mit Essig, um auf den Stellen sogleich über Nacht ein Bleichmittel einwirken zu lassen. Die Wirkung lässt sich noch intensivieren, wenn Sie Watte oder zumindest Toilettenpapier auf die Stellen drücken und so ein paar Stunden liegen lassen. Diese Tipps sind durch die sozialen Netzwerke gegangen und daher von vielen Usern mit großem Erfolg ausprobiert worden.

Was Sie bei der Verwendung von Bleichmitteln unbedingt beachten sollten

Diese Mittel sind nicht ganz ungefährlich! Daher tragen Sie bitte Gummihandschuhe, eine Atemschutzmaske und eine Schutzbrille. Danach muss das Badezimmer gut durchgelüftet werden, gegebenenfalls über die Nebenräume. Versuchen Sie auf keinen Fall, Bleichmittel mit anderen Reinigern zu vermischen, da dadurch völlig unkontrollierte chemische Reaktionen ausgelöst werden können. Zudem sollten Sie ein Bleichmittel verwenden, das sich explizit für undurchlässige Flächen eignet.

Unter dem Stichwort Bleichmittel finden Sie im Internet viele Anbieter, die ganz unterschiedliche Produkte mit dieser Eigenschaft im Angebot haben. Aber auch in jeder gut sortierten Drogerie können Sie sich dazu beraten lassen.

 

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Dieser Beitrag wurde am 05.03.2022 erstellt.

Schimmel entfernen

Die schwarzen Ränder auf den Fugen und in den Ecken sehen unappetitlich aus und können Ihre Gesundheit gefährden. Schimmel und seine Sporen lieben augenscheinlich die feuchtwarme Atmosphäre in Ihrem Badezimmer. Eigentlich macht der Schimmel vor keiner Stelle halt. Sie finden ihn auch auf dem Putz an der Decke, auf der Tapete, auf dem Duschvorhang oder sogar auf dem Duschkopf. Im Folgenden geben wir Ihnen Ratschläge darüber, wie sie Ihr Bad nachhaltig davon befreien können und was Sie beachten sollten, damit sich Schimmel nicht wieder neu bilden kann.

Gerade nach dem Duschen kondensiert der Wasserdampf auf den kühleren Oberflächen der Fliesen oder Armaturen. Geringste, kaum sichtbare Verschmutzungen bilden so einen hervorragenden Nährboden für Schimmelsporen, die sich in jeder Wohnung mehr oder weniger dicht in der Raumluft tummeln.

Es sind vor allem der schwarze und der rote Schimmel, die ihren Weg ins Badezimmer finden. Ersterer wird auch mit Aspergillus niger bezeichnet und ist oft von schleimiger Konsistenz. In der Regel geht von ihm ein etwas modriger Geruch aus. Da sich der rote (Bäcker)Schimmel gern von Kohlenhydraten ernährt, findet man ihn im Bad eher auf Holzverkleidungen.

Sobald Sie kleine verschimmelte Stellen im Bad entdecken, sollten Sie unbedingt sofort darauf reagieren, um sein tieferes und nachhaltiges Eindringen in den Untergrund, was immer sein Ziel ist, zu verhindern. Falls Sie in Ihrem Haushalt zufällig gerade 70- bis 80-prozentigen Alkohol oder Brennspiritus griffbereit haben, können Sie mit der Schimmelbeseitigung im Bad sofort loslegen. Dazu können Sie einen Schwamm verwenden, um die Oberfläche ordentlich abzureiben, oder Sie nehmen eine Sprühflasche, um den Alkohol erst einmal eine Weile einwirken zu lassen. Es hat sich bewährt, den Reinigungsvorgang gleich mehrfach zu wiederholen, weil der Alkohol sehr flüchtig ist.

Alles, was mit Schimmel wie der Schwamm in Kontakt gekommen ist, sollte sofort entsorgt werden. Dazu gehören auch die (hoffentlich) verwendeten Gummihandschuhe sowie der Mund-Nase-Schutz, die nun unsichtbar mit Schimmelsporen kontaminiert sind. Nach der Reinigung das Bad unbedingt gut durchlüften. Es sei an dieser Stelle aber nochmals betont, dass Alkohol nur im Anfangsstadium hilfreich ist. Falls sich der Schimmel schon weiter ausgebreitet hat und tiefer ins Material vorgedrungen ist, müssen Sie spezielle Produkte zur Schimmelentfernung einsetzen.

Chemische Schimmelentferner

Da bei Verwendung dieser im Handel frei verkäuflichen Mittel aggressive Dämpfe entstehen können, sollten Sie damit besonders vorsichtig umgehen, wenn es sich um ein fensterloses Bad handelt, das nicht direkt gelüftet werden kann. Zudem sollten Sie bei der Arbeit mit einem chemischen Schimmelentferner unbedingt Gummihandschuhe und einen Mund-Nase-Schutz, möglichst auch eine Schutzbrille tragen.

Silikon-Fugen erneuern

Silikonfugen behalten bei guten Bedingungen ihre dichtende Eigenschaft bis zu 20 Jahre lang, sollten dann aber erneuert werden. Der Grund für die Veränderung des Materials ist der Umstand, dass Silikon mit den Jahren porös wird, sodass sich in den feinen Vertiefungen Nährboden für Schimmel festsetzen kann. Es macht also Sinn, Silikonfugen erneuern zu lassen, auch wenn die 20 Jahre „Lebensdauer“ noch nicht vergangen sind.

Kleiner Tipp: Es gibt inzwischen Silikone im Handel, die die Ansiedlung von Schimmel deutlich erschweren.

Auch bei den von Hause aus porösen Fugen zwischen den Fliesen hilft bei starkem Schimmelbefall nur noch die Erneuerung, die Sie besser einem Fachmann überlassen, schon allein deshalb, weil die Arbeit dann in wenigen Stunden erledigt ist.

 

Vorbeugen ist besser als Sanieren

Sofern das Badezimmer ein Fenster besitzt, lässt sich durch regelmäßiges, ausgiebiges Lüften sehr viel erreichen, um die Luftfeuchtigkeit im Bad dauerhaft deutlich zu reduzieren. Aber auch durch Stoßlüften der benachbarten Räume bei geöffneter Badezimmertür wird dem Bad die Feuchtigkeit effektiv entzogen. Zwischen den einzelnen Lüftungsaktionen sollten Sie das Badezimmer im Winter ausreichend beheizen, sodass sich schnell eine Temperatur über 21 Grad Celsius einstellt.

Achtung: Unter 18 Grad Celsius nimmt das Lösungsvermögen der Luft für Feuchtigkeit drastisch ab und es kommt dann zu Kondensationen, die die Schimmelbildung befördern.

Tipp: Wer die Duschkabine und die Fliesen nach dem Duschen mit einem Abzieher einigermaßen trocknet, sorgt dafür, dass erst gar nicht so viel Wasserdampf im Bad entstehen kann.

In jenen baulichen Ecken und Kanten, wo es immer wieder zu feucht ist, bilden sich früher oder später Schimmelpilze, mal großflächig sichtbar und mal als kleine vereinzelte Flecken, die lange nicht auffallen. In der Regel sind dies die Gründe dafür:

  • Schlechte, defekte oder falsche Isolierung der Wände
  • Risse oder andere Undichtigkeiten im Dachbereich, in der Mauer oder im Bereich von Fenster und Türen
  • Kondensation an kühleren Stellen
  • Falsches Heizen oder Lüften

Altbauten mit unzureichender Wärmedämmung sind dafür prädestiniert. Aber auch nach ihrer Sanierung kann es gerade wegen der absolut luftdicht schließenden Verbundglasfenster zu massiver Schimmelbildung kommen, da dies beim Lüften oft zu wenig beachtet wird.

In jedem Haushalt wird die Raumluft täglich durch das Kochen, Baden, Duschen und Aufhängen der Wäsche mit mehr als zehn Litern Wasser angefüllt. Die warme Luft in der Wohnung kann dies in aller Regel vollständig lösen. Doch es gibt fast überall vereinzelte Stellen, die immerzu deutlich kühler sind als die Umgebung. Das kann eine Stelle hinter dem Schrank an der schlecht isolierten Außenwand sein oder ein Spalt zwischen Fenster und Mauerwerk, wo kühle Luft von außen ihren Weg nach innen findet.

Genau an solchen Stellen kondensiert ständig etwas Feuchtigkeit aus der Raumluft. So eine feuchte Tapete ist ein idealer Nährboden für Schimmelpilze, deren Sporen ohnehin immer und überall in der Luft umherschwirren.

Am wichtigsten ist die Ursachenbekämpfung

An der obigen Liste der Ursachen ist schon zu erkennen, was zu tun ist, um die Schimmelbildung nachhaltig abzustellen:

  • Behebung aller Baumängel
  • Ausreichend heizen und regelmäßig richtig lüften
  • Die relative Luftfeuchtigkeit immer unter 65 Prozent halten, in Wohnräumen möglichst noch darunter
  • Kühle Außenwände müssen immer gut belüftet werden, ein Schrank sollte daher mit einem Abstand von wenigstens zehn Zentimetern zur Wand aufgestellt werden.

Die Luftfeuchtigkeit lässt sich mit einem günstigen Hygrometer leicht prüfen. Als Mieter sind Sie übrigens dazu verpflichtet, durch richtiges Heizen und Lüften jegliche Schimmelbildung zu unterbinden.

Was man gegen Schimmel tun kann und sollte

Kleine Stellen können Sie zum Beispiel mit Haarspray besprühen, um auf diese Weise die Schimmelsporen einzukapseln. So kann sich der Schimmel nicht so schnell ausbreiten. Zu den guten alten Hausmitteln gehört Zitrone, Alkohol, Wasserstoffperoxid oder Essig. Letzterer enthält allerdings Acetat, das Schimmel sogar verstoffwechseln kann und diese Maßnahme daher eher als Einladung auffasst.

Der Handel bietet inzwischen eine ganze Palette verschiedener Schimmelentferner für unterschiedliche Anwendungen an. Viele davon basieren auf dem Wirkstoff Benzalkoniumchlorid, der zugleich als Desinfektionsmittel eingesetzt wird. Dadurch ausgelöste Hautreizungen und sogar allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden. Als deutlich weniger aggressiv und somit auch umweltfreundlicher hat sich hochprozentiger Isopropyl-Alkohol erwiesen. Da dieser sehr flüchtig ist, ergibt sich durch die Anwendung kaum eine längere Geruchsbelastung, was bei chlorhaltigen Mitteln immer ein Problem ist.

Wichtiger Hinweis:

Bei der Schimmelbeseitigung sollten Sie grundsätzlich immer Gummihandschuhe, eine Schutzbrille und eine FFP3-Atemschutzmaske tragen!

Was bedeutet richtiges Heizen und Lüften?

Wem es gelingt, alle Räume in der Wohnung einigermaßen gleichmäßig zu beheizen, vermeidet damit größere Temperaturdifferenzen, die eine Kondensation befördern könnten. Das heißt, dass auch die weniger genutzten Räume kaum minder beheizt werden sollen.

  • Nach dem Duschen oder Kochen sofort lüften, um die sehr feuchte Luft nach außen abwandern zu lassen.
  • Beim regelmäßigen Lüften (morgens und abends) das sogenannte Stoßlüften präferieren, das bedeutet, gezielt für einen ordentlichen Durchzug zu sorgen. Wenn einzelne Fenster nur längere Zeit auf Kipp stehen, ist der Luftaustausch nur minimal, wenngleich es im Zimmer sehr kalt wird und sinnlos Energie verpufft.

Kommen wir noch einmal auf das Entfernen von Schimmel zurück

Selbst gegen Schimmel vorgehen können Sie im Falle sehr kleiner davon betroffener Flächen. Sind diese schon auf einen halben Quadratmeter oder mehr angewachsen, liegt eine massive Ursache vor, die unbedingt durch einen Fachbetrieb beseitigt werden muss. Das sind Sie schon allein Ihrer Gesundheit schuldig.

Wenn der Schimmel Tapeten und Mauern „schmückt“, steckt der Pilz in aller Regel bereits tief im porösen mineralischen Putz, sodass Sie die eigentliche Quelle mit Ihren „Hausmitteln“ gar nicht erreichen können.

Konkretes Vorgehen mit Alkohol gegen kleine Schimmelflecken

  • Baumwolllappen mit 70%igem Alkohol (mindestens) tränken; Isopropylalkohol hat sich gut bewährt
  • Mit etwas Andruck die Schimmelflecken betupfen*, aber nicht zu „nass“ werden lassen
  • Trocknen lassen und den Vorgang mehrfach wiederholen
  • Den Lappen sofort draußen in der Mülltonne entsorgen

*Durch Reiben würden die Schimmelsporen dazu veranlasst werden, einen Ausflug in die Umgebung zu machen, aber genau das wollen wir ja nicht.

Die gleiche Prozedur können Sie auch mit Brennspiritus oder Wasserstoffperoxid durchführen. Beachten Sie, dass Letzteres die Tapete oder das Holz ausbleichen könnte.

Wer lieber mit Essig hantieren möchte, sollte bedenken, dass dieser den Schimmelpilzen sogar organische Nährstoffe bereitstellt und die starke Säure viele basische Baustoffe wie Kalkstein (Marmor) aggressiv chemisch angreift. Auch das gute alte Hausmittel Backpulver eignet sich nicht zur Bekämpfung von Schimmel.

Ausnahmsweise können Sie aber mit Essig den Schimmel von Metall und Keramik entfernen. Einen Baumwolllappen dazu in Essigessenz (mindestens 25 Prozent) tränken und die Schimmelstelle damit wiederholt betupfen. Wenn Polstermöbel Schimmel zeigen, hat alles keinen Zweck mehr, denn hier ist der Pilz viel zu tief ins Material vorgedrungen, also bitte entsorgen.

Die Ursache muss immer beseitigt werden

Nicht selten müssen die Tapeten und sogar der Putz von der Wand entfernt werden, um gegebenenfalls die undichte Stelle im Gemäuer zu entdecken. Gerade in einem solchen Fall geht es nicht ohne professionelle Schutzkleidung und Atemmaske ähnlich wie bei der Asbestsanierung. Überdies muss der Raum zuvor absolut frei geräumt werden.

Um der Schimmelneubildung vorzubeugen, kommt oftmals eine Anti-Schimmel-Farbe zum Einsatz. Diese enthält zum Beispiel in Kombination mit Bioziden die Substanz Octylisothiazolinon. Überlassen Sie solche heiklen Arbeiten besser dem Profi.

Wohngifte sind oft an chronischen Erkrankungen beteiligt

Viele Menschen plagen sich seit vielen Jahren mit chronischen Krankheiten herum, deren Ursache einfach nicht herauszufinden ist, und die Ärzteschaft begegnet der Sache lediglich mit dem Rezeptblock, auf dem weitere Gifte gegen die Symptome verschrieben werden. Helfen kann in solchen Fällen möglicherweise ein Sachverständiger für Wohngifte, der auch in der Lage ist, die Belastung der Raumluft durch Schimmelsporen zu messen. Typisch für eine solche Situation sind chronische Müdigkeit, ständig gereizte Atemwege bis hin zum Asthma, aber auch Rheuma als Indiz für ein Autoimmunproblem.

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Dieser Beitrag wurde am 04.02.2022 erstellt.